Fachgebiet Arbeitsrecht
Die Beratungsleistung und Prozessführung erfasst alle Gebiete des Arbeitsrechts.
Neben den „klassischen Gebieten“ des Individualarbeitsrechts (Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern), wie z. B. Kündigungsschutz oder Fragen der Entlohnung deckt Frau Trippel fachlich versiert auch die Gebiete des Kollektiven Arbeitsrechts ab, wie Tarifvertragsrecht, Betriebsverfassungsrecht oder Mitbestimmungsrecht ab. Auch hinsichtlich des Sondergebiets des Kirchenarbeitsrecht umfassen Frau Trippels Kenntnisse sowohl das Dienstvertrags- als auch das Mitarbeitervertretungsrecht.
Für Arbeitgeber
Beratung und Vertretung
Aufgrund jahrelanger Erfahrung in Verwaltung und Wirtschaftsunternehmen erfolgen Beratung und Prozessführung immer unter Einbeziehung wirtschaftlicher Überlegungen. Jenseits der Möglichkeiten des Obsiegens in inhaltlichen oder formellen Fragen eines über mehrere Instanzen zu führenden Prozesses, sind für die Taktik im Arbeitsgerichtsprozess häufig strategische Überlegungen des Unternehmers entscheidend. Diese nicht nur einzubeziehen, sondern bewusst in den Vordergrund der Beratung oder Prozessführung zu rücken, ist Programm.
Inhouse-Seminare
Rechtsanwältin Trippel verfügt über langjährige Schulungserfahrung als freie Dozentin für Unternehmen aus Wirtschaft, Wohlfahrtspflege und Hochschul-/Bildungsbereich. Dies bedeutet, dass Seminare genau auf die Zielgruppe zugeschnitten und durchgeführt werden können, gleichgültig, ob es sich um Führungsebenen, juristische Fachkräfte oder Linienführer aus der Produktion handelt, die notwendigen arbeitsrechtlichen Kenntnisse werden punktgenau für den Kunden vermittelt.
Für Arbeitnehmer
Arbeitsgerichtsprozesse sind nicht nur im Hinblick auf Feststellung und Erhalt von Rechtspositionen gerichtet. Sie dienen auch der Bestimmung des eigenen Standpunktes und einer gegebenenfalls notwendigen Neuorientierung. Auch diese Überlegungen sachlich einzubeziehen, ist Ziel der Arbeitnehmerberatung.
Für Betriebsräte
Beratung, Vertretung, Seminare
Ebenso, wie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer berät Frau Trippel auch Betriebsräte über ihre rechtlichen Rechte und Pflichten. Im Zentrum steht hierbei das Instrumentarium des Betriebsverfassungsrechts. Vom Betriebsrat wird einerseits die Vertretung von Arbeitnehmerinteressen erwartet andererseits ist der Betriebsrat regelmäßig an einer konstruktiven Ausübung der Mitbestimmungsrechte interessiert. Er kann als Co-Manager im Sinne von Arbeitnehmern und Unternehmer agieren. Das Verständnis für die komplexen Regelungen des Betriebsverfassungsrechts kann hierbei im Wege eines „lagerfreien“ Seminars vermittelt werden.